Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
Stand: 2026-10-02
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Zuschussradar 360° (einschließlich Kundenbereich, Partnerportale, Lizenzportale und öffentlicher Formulare) der Eskalator AG (nachfolgend „Anbieter“). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Jede Person, die ein Nutzerkonto erhält, muss diesen Bedingungen und der Datenschutzerklärung vor der ersten Nutzung ausdrücklich zustimmen.
1. Geltungsbereich, Begriffe und Vertragsschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Zuschussradar 360° zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. „Kunde“ ist das Unternehmen bzw. die Organisation, für die ein Zugang eingerichtet wird. „Nutzer“ sind alle natürlichen Personen, die im Namen eines Kunden, eines Partners oder eines Lizenznehmers ein Konto erhalten. „Partner“ sind Vertriebs-, Beratungs- und Lizenzpartner, die über ein eigenes Partner- oder Lizenzportal auf die Plattform zugreifen. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. (3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos, mit Annahme eines Angebots oder mit Unterzeichnung eines Einzelvertrags zustande. Einzelverträge, Angebote und Leistungsscheine gehen diesen Bedingungen bei Widersprüchen vor.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Zuschussradar 360° ist eine cloudbasierte Plattform zur Recherche, Bewertung, Vorbereitung, Beantragung, Begleitung und Nachweisführung von Fördermitteln, insbesondere Zuschüssen, Darlehen, Garantien und steuerlicher Forschungsförderung (FZulG). Zum Funktionsumfang gehören je nach gebuchtem Paket u. a.: Förder-Check und Programmabgleich, Förderakten mit Aufgaben, Fristen und Nachweisen, Dokumentenverwaltung und digitale Unterschrift, Angebote und Verträge, CRM- und Berichtsfunktionen, Datenimporte, Partner- und Lizenzportale (z. B. für Landeslizenzen und Produktionsgesellschaften), mehrsprachige Oberflächen sowie KI-gestützte Analysen, Entwürfe und Übersetzungen. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Paket. Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist angekündigt. (3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet, nicht die Überlassung von Quellcode oder eine Installation beim Kunden. Die Datenverbindung bis zum Übergabepunkt des Rechenzentrums liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
3. Keine Rechts-, Steuer- oder Förderzusage
(1) Sämtliche Ergebnisse der Plattform – insbesondere Ampel- und Vorbewertungen, Förderquoten- und Intensitätskorridore, Programmvorschläge, Fristen- und Rangfolgehinweise, Plausibilitätswarnungen, Simulationen, KI-generierte Entwürfe und Übersetzungen – sind vorläufige, unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage der eingegebenen Daten und der zum Auswertungszeitpunkt hinterlegten Regelwerke (u. a. EU-Beihilferecht/AGVO, De-minimis, nationale Programmquellen). (2) Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine Förderzusage dar. Über Förderfähigkeit, Höhe, Kumulierung und Bedingungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Bewilligungs- und Bescheinigungsstellen. Ergebnisse für noch nicht gegründete Gesellschaften sind ausdrücklich nur vorläufig. (3) Rechts- und Steuerberatung erbringt der Anbieter nur, soweit dies gesondert vereinbart und gesetzlich zulässig ist, ggf. über zugelassene Kooperationspartner.
4. KI-gestützte Funktionen
(1) Die Plattform nutzt Verfahren der künstlichen Intelligenz, z. B. für Programmabgleich, Textentwürfe, Zusammenfassungen, Datenerkennung und Übersetzungen. Automatisch erzeugte Werte werden in der Oberfläche als solche gekennzeichnet und können vom Nutzer überschrieben werden; manuelle Korrekturen werden nicht still überschrieben. (2) KI-Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung gegenüber Dritten, insbesondere vor Einreichung bei Behörden, eigenverantwortlich. (3) Kundendaten werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle Dritter freigegeben. Für die Verarbeitung werden sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter eingesetzt (siehe Datenschutzerklärung).
5. Nutzerkonten, Rollen und Zugangsdaten
(1) Jeder Nutzer erhält ein persönliches Konto; Sammelkonten sind unzulässig. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Anbieter kann eine Zwei-Faktor-Anmeldung vorschreiben. (2) Der Kunde bzw. Partner ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen eingeladen werden, Rollen (z. B. Administrator, Berater, lesender Zugriff) zutreffend vergeben und bei Ausscheiden von Mitarbeitenden unverzüglich entzogen werden. Handlungen über ein Konto werden dem jeweiligen Kunden bzw. Partner zugerechnet, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat. (3) Bei Verdacht auf Missbrauch oder kompromittierte Zugangsdaten ist der Anbieter unverzüglich zu informieren (office@eskalator.ag). Der Anbieter darf Konten vorübergehend sperren, wenn dies zum Schutz der Plattform, des Kunden oder Dritter erforderlich ist.
6. Partner-, Lizenz- und Mandantenportale
(1) Partner und Lizenznehmer erhalten eigene, voneinander getrennte Bereiche. Daten eines Mandanten sind für andere Mandanten nicht sichtbar; Zugriffsrechte richten sich nach der hinterlegten Hierarchie (z. B. Lizenz → Produktionsgesellschaft → Projekt). (2) Partner dürfen Daten ihrer Endkunden nur im Rahmen ihrer eigenen Rechtsgrundlage einbringen und sind insoweit selbst für die Information und ggf. Einwilligung der Betroffenen verantwortlich. (3) Interessenten, die öffentliche Formulare oder Bewerbungslinks nutzen, werden ausschließlich innerhalb der Plattform bearbeitet; eine Annahme begründet erst dann ein Projekt, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.
7. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Partner dürfen die Plattform zusätzlich im vereinbarten Umfang für ihre Kunden einsetzen. (2) Alle Rechte an Software, Datenbanken, Programmkatalog, Regelwerken, Vorlagen, Texten und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. (3) Ergebnisse, die der Kunde für eigene Anträge erstellt (z. B. Antragsentwürfe, Exporte, Berichte), darf er für diese Zwecke uneingeschränkt verwenden.
8. Zulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere: (a) automatisiertes Auslesen (Scraping), systematisches Kopieren des Programmkatalogs oder Aufbau konkurrierender Datenbanken; (b) Reverse Engineering, Dekompilieren und Umgehen von Sicherheits- oder Zugriffsschutzmaßnahmen; (c) Sicherheitstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung; (d) übermäßige Belastung der Systeme; (e) das Einbringen rechtswidriger, rechtsverletzender oder schadhafter Inhalte (z. B. Schadsoftware); (f) die Nutzung zum Versand unerwünschter Werbung; (g) falsche Angaben gegenüber Förderstellen unter Verwendung der Plattform; (h) die Weitergabe von Zugängen an Dritte. Verstöße berechtigen den Anbieter zur Sperrung und ggf. zur außerordentlichen Kündigung.
9. Kundendaten und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde bleibt Inhaber aller von ihm eingebrachten Daten und Dokumente („Kundendaten“). Er räumt dem Anbieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte ein, insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Übersetzung und Darstellung. (2) Der Kunde stellt sicher, dass Kundendaten richtig und vollständig sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Er prüft Entwürfe, bestätigt Freigaben, hält Fristen ein und reicht verlangte Unterlagen rechtzeitig ein. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters. (3) Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf den Kunden rückführbare Nutzungs- und Statistikdaten zur Verbesserung der Plattform verwenden.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und Fälle höherer Gewalt. Abweichende Service-Level gelten nur bei gesonderter Vereinbarung. (2) Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorab angekündigt. (3) Support erfolgt werktags (Mo–Fr, außer bundeseinheitliche Feiertage) über die In-App-Funktion „Feedback & Bugreport“ und per E-Mail. Fehler werden nach Schwere priorisiert.
11. Datensicherheit und Datensicherung
(1) Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, u. a. verschlüsselte Übertragung, Zugriffsbeschränkung auf Datenbankebene, Mandantentrennung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge und regelmäßige Datensicherungen. (2) Die Daten werden in Rechenzentren innerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet, soweit nicht in der Datenschutzerklärung anders angegeben. (3) Der Kunde ist für die Sicherung von Daten, die er außerhalb der Plattform benötigt, selbst verantwortlich und kann Exporte jederzeit über die vorgesehenen Funktionen erstellen.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung der Eskalator AG, die jeder Nutzer vor der ersten Nutzung zur Kenntnis nimmt. (2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser geht diesen Bedingungen insoweit vor. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden auf Anfrage benannt. (3) Automatische E-Mails versendet die Plattform nur an interne Adressen des Anbieters; externe Personen werden innerhalb der Plattform benachrichtigt. Nutzerinitiierte E-Mails (z. B. Passwort zurücksetzen) bleiben hiervon unberührt.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Projekt-, Finanz- und Antragsunterlagen – vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Förderstellen auf Weisung des Kunden, zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater). Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14. Entgelte, Abrechnung und Zahlungsverzug
(1) Entgelte ergeben sich aus dem Angebot, dem Einzelvertrag oder der jeweils gültigen Preisliste; sie verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Erfolgsabhängige Vergütungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig und können elektronisch übermittelt werden. (3) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich einschränken. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt. (4) Der Anbieter kann laufende Entgelte mit einer Ankündigung von drei Monaten zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums angemessen anpassen; beträgt die Erhöhung mehr als 5 % pro Jahr, kann der Kunde zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
15. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Vereinbarte Mindestlaufzeiten gehen vor. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 8 oder Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsentgelten. (3) Einzelne Nutzerkonten können vom Kunden bzw. Partner jederzeit deaktiviert werden.
16. Datenrückgabe und Löschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende und innerhalb von 30 Tagen danach über die Exportfunktionen herunterladen oder eine Herausgabe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen. (2) Danach werden Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Fristen, Nachweise gegenüber Förderstellen) entgegenstehen. Solche Daten werden gesperrt und nach Fristablauf gelöscht. Zustimmungsnachweise zu diesen Bedingungen werden so lange aufbewahrt, wie es zum Nachweis erforderlich ist.
17. Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche. (2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung, bevorzugt über „Feedback & Bugreport“. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder neue Version. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Die Richtigkeit von Programminformationen Dritter und behördlicher Entscheidungen gewährleistet der Anbieter nicht.
18. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. (3) Eine Haftung für nicht bewilligte, gekürzte oder zurückgeforderte Fördermittel, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden besteht nur nach Absatz 1. (4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
19. Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf rechtswidrigen Kundendaten beruhen, und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
20. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsstörungen durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle oder Cyberangriffe auf Vorlieferanten, trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei kündigen.
21. Exportkontrolle und Sanktionen
Der Kunde nutzt die Plattform nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU, Deutschlands oder anderer maßgeblicher Staaten. Dies gilt insbesondere für Vorhaben mit Bezug zu Verteidigungs- oder Dual-Use-Gütern; erforderliche Genehmigungen holt der Kunde selbst ein.
22. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
23. Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen aus sachlichem Grund (z. B. Gesetzesänderungen, neue Funktionen, geänderte Rechtsprechung) mit Wirkung für die Zukunft ändern, ohne dass dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschoben wird. (2) Geänderte Bedingungen werden in der Plattform angezeigt; Nutzer müssen ihnen vor der weiteren Nutzung erneut ausdrücklich zustimmen. Lehnt ein Kunde die Änderung ab, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
24. Nachweis der Zustimmung
Die Zustimmung zu diesen Bedingungen und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung werden bei der Einrichtung des Kontos und nach jeder Änderung elektronisch protokolliert (Fassung, Prüfsumme des Textes, Sprache, Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung). Die Protokolle sind unveränderlich und dienen ausschließlich dem Nachweis; Nutzer erhalten auf Anfrage Auskunft über ihre Einträge.
25. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen nur der Information. (4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an office@eskalator.ag. Frühere Fassungen und Ihre eigenen Zustimmungen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.